Ablauf
Vorbereitung
Bevor Sie mit Ihrem Nachwuchs zu einer physiotherapeutischen Behandlung kommen, benötigen Sie eine “Verordnung zur Physiotherapie” von Ihrem Kinderarzt.
Da ich Säuglinge und Kleinkinder niemals unter 45 Minuten behandle, lassen Sie auf die Verordnung mindestens 45 Minuten à Behandlungseinheit schreiben.
Diese Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung bewilligt werden. Achtung, es wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet, abhängig von Ihrer Krankenkasse.
Erstbesuch
Da ich zum Kennenlernen Ihres Säuglings/Kindes Zeit benötige und ich aus Erfahrung weiß, dass es am Anfang viele Fragen gibt, dauert die erste Einheit 60 Minuten.
In dieser Zeit werde ich Ihnen einige Fragen stellen, Ihren Säugling/Ihr Kind befunden (teilweise mit Videoanalyse) und Ihnen mitteilen, ob weitere Behandlungen notwendig sind.
Folgebehandlung
Sofern nicht anders vereinbart, erhält Ihr Säugling/Kind jede Woche eine Therapieeinheit à 45 Minuten.
Wie lange Ihr Säugling/Kind Therapie benötigt, ist von dem jeweiligen Problem und dem Entwicklungsfortschritt abhängig.
Behandlungskosten
Erste Befundungs- und Behandlungseinheit à 60 Minuten = 80 Euro. Jede Folgebehandlung à 45 Minuten = 60 Euro
Ich bitte Sie, wenn möglich, Termine rechtzeitig abzusagen (24 Stunden im Voraus). Bei unentschuldigtem Fernbleiben, wird Ihnen die Hälfte des Betrages verrechnet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Hausbesuche sind nur in Ausnahmefällen möglich.